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Protokoll:
In der Versammlung der Amtmänner und Schöffen der Andernacher Nachbarschaften, die am 29. September 1932 abends um 8 1/2 Uhr unter dem Vorsitze des zeitigen Oberamtmannes Ludwig Freusberg in der Gastwirtschaft zum Ratskeller tagte, wurde von den anwesenden Amtmännern im Namen ihrer Nachbarschaften die beiden, diesem Protokolle beigehefteten Schriftsätze, nämlich: 1.) die Allgemeine Verfassung und Grundlage der Andernacher Nachbarschaften, welche auf den einstimmigen Beschluß der Amtmänner vom1. März 1932 von einer eigens hierzu gewählten Kommissionhergestellt worden war, 2.) die kurze Satzung, welche als Ergänzung und Zusammenfassung der eben genannten Verfasssung oder Grundlage dienen soll, einstimmig angenommen. Beide Schriftstücke, d.h. die Verfassung, sowohl als auch die kurze Satzung sollen künftighin für das Leben und die gesammte Betätigung der Andernacher Nachbarschaften als Norm und Richtschnur dienen. Die Amtmänner verpflichten sich,nach den in der Verfssung und Satzung niedergelegten und auf der alten Andernacher Nachbarschaftstradition beruhenden Grundsätze künftighin ihre Nachbarschaften zu leiten. Jede Nachbarschaft erhält zu ihren Akten oder für ihr Archiv eine Abschrift dieses Protokolls und eine Abschrift der Verfassung und der Satzung. Ebenso wird zur Erinnerung an den denkwürdigen Augenblick, wo die Andernacher Nachbarschaften in treuem Festhalten an ihrer Tradition und in brüderlicher Einigkeit sich eine schriftlich abgefasste allgemeine Verfassung und Satzung gegeben haben, dem städtischem Archiv zu Andernach eine Abschrift dieses Protokolls sowie der Verfassung und der Satzung einverleibt. Gegeben zu Andernach, den 29. September 1932. Es folgen die Namen der damaligen Amtmänner:
Der Oberamtmann Apothekenbesitzer Freusberg, Amtmann der Markt-Nachbarschaft. Der Amtmann der Quirinus Nachbarschaft Berufsschuldirektor Klein Der Amtmann der Obere-Kirchstrssen-Nachbarschaft Landwirt Anton Schmitz Der Amtmann der Genovefa-Nachbarschaft Eduard Eller Der Amtmann der Kramgassen-Nachbarschaft Rentner Jean Hosp Der Amtmann der Burgtor-Nachbarschaft Joba Kroth Der Amtmann der Eisengasse-Nachbarschaft Kaufmann Klöppel Der Amtmann der Rheinstrassen-Nachbarschaft Fritz Hamm Der Amtmann der St. Martin-Nachbarschaft Theobald Knöll Der Amtmann der St. Jahannes-Nachbarschaft Bürgermeister i.R. Adam Der Amtmann der Hochstrassen-Nachbarschaft Johann Münch Der Amtmann der Schafbach-Nachbarschaft Bäckermeister A. Lenze Der Amtmann der Steinweg-Nachbarschaft Franz Hubert Palm Der Amtmann der Petrus-Nachbarschaft Peter Näckel Der Amtmann der Fischgassen-Nachbarschaft Stellmachermeister Sackenheim |
Kurze Satzung der Andernacher Nachbarschaften.
Artikel 1: Die Nachbarschaften wählen aus ihrer Mitte einen geeigneten Oberamtmann. Dieser hat die Aufgabe:
a.) das Interesse der Nachbarschaften nach aussen hin zu vertreten b.) die gemeinsamen Veransammlungen der Amtmänner und Schöffen zeitig einzuberufen und unparteiisch zu leiten, c.) dafür Sorge zu tragen, dass die gefassten Beschlüsse zu Ausführung gelangen.
Artikel 2: Die Nachbarschaften treten un besonderen Fällen oder wenn es sich um Angelegenheiten, die dem Wohl der Nachbarschaften oder der Ehre der Stadt dienen, zu Versammlungen oder Arbeitsgemeinschaften zusammen. In solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse werden mit zwei Drittel Stimmenmehrheit angenommen. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Nachbarschaften.
Artikel 3: Das Eigenleben der Nachbarschaften bleibt völlig unberührt. Amtmann und Schöffenstuhl haben selbständig über die besondere Tätigkeit ihrer Nachbarschaft zu beschließen. Der Oberamtmann hat sich hierbei jeglicher persönlicher Eingriffe in das Leben der einzelnen Nachbarschaft zu enthalten.
Artikel 4: Diejenigen Nachbarschaften, welche sich wegen ihrer grossen Mitgliederzahl oder aus anderen Gründen zu teilen beabsichtigen, müssen mindestens je eine Mitgliederzahl von Hundert Nachbarn nachweisen können. Die neugegründete Nachbarschaft ist selbständig und verpflichtet sich, die vorgenannten Artikel 1 bis 4 anzuerkennen und die Verfassung der Andernacher Nachbarschaften treulich zu beobachten. |
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